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Steuerrechner
Kleiner Steuertipp für Sie
20% meiner Arbeitsleistung (Stundenlohn) können Sie sich direkt vom Finanzamt wiederholen (§ 35a EStG).
Das heißt, von jeden 100,00 € meiner Arbeitsleistung (bis höchstens 6.000,00 € im Jahr) bekommen Sie 20,00 € von Ihrer an das Finanzamt zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen.
Sie erhalten von mir eine den Anforderungen des Finanzamtes gerechte Handwerkerrechnung.
Gern stehe ich Ihnen hierzu für Rückfragen zur Verfügung.